AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der Tätigkeit von Dammert Immobilien dar.
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise von Dammert Immobilien, sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung von Dammert Immobilien, die in Textform erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Dammert Immobilien darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Dammert Immobilien weist darauf hin, dass die von Dammert Immobilien weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen. Dammert Immobilien wird im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, vollständige und richtige Objektinformationen zu erhalten. Dammert Immobilien, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Dammert Immobilien alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Dammert Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein.
§5 Provisionsanspruch / Höhe der Provision
Die Provision ist spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag zu anderen Bedingungen erfolgt, solange eine Ursächlichkeit des Angebotes gegeben ist.
Die Provision für Nachweis oder Vermittlung, soweit nicht anders vereinbart, entspricht der ortsüblichen Provision.
§6 Veröffentlichung / Werbung
Dammert Immobilien ist berechtigt, Fotografien, Pläne, Informationen und sonstige Daten über die zu vermittelnde Immobilie im Internet, auf der eigenen Homepage, Immobilienportalen z.B. ImmobilienScout24, Immowelt, Immonet oder vergleichbaren Portalen sowie in der regionalen und überregionalen Presse zu veröffentlichen und die Immobilie dort entsprechend zu bewerben. Eine Verpflichtung besteht allerdings nicht. Nach einer Vermittlung darf das Objekt zu Werbezwecken als Referenz der Firma Dammert Immobilien verwendet werden.
§7 Datenschutzhinweise
Die Datenverarbeitung wird ausschließlich für interne Zwecke genutzt. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Grundlage hierfür ist die EU-Datenschutzgrundverordnung.
§8 Ersatzgeschäft
Kommt durch unsere Vermittlungs-/Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
§9 Sonstiges
Für den Fall, dass ein Teil der AGB oder eine andere Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.
§10 Gerichtstand
Ist der Kunde von Dammert Immobilien Kaufmann i.S. § 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche uns als Gerichtstand der Geschäftssitz der Firma Dammert Immobilien vereinbart.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der Tätigkeit von Dammert Immobilien dar.
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise von Dammert Immobilien, sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung von Dammert Immobilien, die in Textform erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Dammert Immobilien darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Dammert Immobilien weist darauf hin, dass die von Dammert Immobilien weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen. Dammert Immobilien wird im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, vollständige und richtige Objektinformationen zu erhalten. Dammert Immobilien, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Dammert Immobilien alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Dammert Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein.
§5 Provisionsanspruch / Höhe der Provision
Die Provision ist spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag zu anderen Bedingungen erfolgt, solange eine Ursächlichkeit des Angebotes gegeben ist.
Die Provision für Nachweis oder Vermittlung, soweit nicht anders vereinbart, entspricht der ortsüblichen Provision.
§6 Veröffentlichung / Werbung
Dammert Immobilien ist berechtigt, Fotografien, Pläne, Informationen und sonstige Daten über die zu vermittelnde Immobilie im Internet, auf der eigenen Homepage, Immobilienportalen z.B. ImmobilienScout24, Immowelt, Immonet oder vergleichbaren Portalen sowie in der regionalen und überregionalen Presse zu veröffentlichen und die Immobilie dort entsprechend zu bewerben. Eine Verpflichtung besteht allerdings nicht. Nach einer Vermittlung darf das Objekt zu Werbezwecken als Referenz der Firma Dammert Immobilien verwendet werden.
§7 Datenschutzhinweise
Die Datenverarbeitung wird ausschließlich für interne Zwecke genutzt. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Grundlage hierfür ist die EU-Datenschutzgrundverordnung.
§8 Ersatzgeschäft
Kommt durch unsere Vermittlungs-/Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
§9 Sonstiges
Für den Fall, dass ein Teil der AGB oder eine andere Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.
§10 Gerichtstand
Ist der Kunde von Dammert Immobilien Kaufmann i.S. § 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche uns als Gerichtstand der Geschäftssitz der Firma Dammert Immobilien vereinbart.
